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   OLG Hamm, 18.05.2015 - I-32 Sa 13/15   

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https://dejure.org/2015,15435
OLG Hamm, 18.05.2015 - I-32 Sa 13/15 (https://dejure.org/2015,15435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2015 - I-32 Sa 13/15 (https://dejure.org/2015,15435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - I-32 Sa 13/15 (https://dejure.org/2015,15435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Inanspruchnahme verschiedener Kapitalanlagegesellschaften und Vermittlung der Anlagen durch ein und denselben Anlageberater

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Streitgenossenschaft mehrerer Anlagegesellschaften in Klageverfahren eines Anlegers wegen Vermittlung verschiedener Anlagen durch denselben Anlageberater

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, 60 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Inanspruchnahme verschiedener Kapitalanlagegesellschaften und Vermittlung der Anlagen durch ein und denselben Anlageberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2247
  • NZG 2015, 957
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2015 - 32 Sa 13/15
    Daher kann, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche, Streitgenossenschaft angenommen werden, wenn Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (st. Rspr., zB BGH, I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; BGH, X ARZ 101/11, BeckRS 2011, 12173 Rn. 18).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2015 - 32 Sa 13/15
    Daher kann, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche, Streitgenossenschaft angenommen werden, wenn Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (st. Rspr., zB BGH, I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; BGH, X ARZ 101/11, BeckRS 2011, 12173 Rn. 18).
  • BayObLG, 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90

    Prospektherausgeber und Treuhänder im Prozeß: Streitgenossen?

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2015 - 32 Sa 13/15
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn mit der gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ein geringerer prozessualer Aufwand verbunden ist als mit der Durchführung getrennter Prozesse und wenn dadurch einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden (st. Rspr., zB. BayObLG, AR 1 Z 12/90, NJW-RR 1990, 742).
  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts

    Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder eine Übereinstimmung in solchen Tatbestandselementen, die den wirtschaftlichen Hintergrund betreffen, reicht jedenfalls nicht, um Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu begründen (vgl. BGH, NJW 1992, 981/982 [juris Rn. 2]; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2015, I-32 SA 13/15, ZIP 2015, 2247 [juris Rn. 14 f.]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. September 2010, 17 U 169/09, NJW-RR 2011, 572 [juris Rn. 60]; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 10 f.; KG, Beschluss vom 27. Juni 2000, 28 AR 171/99, MDR 2000, 1394 [juris Rn. 2]; Althammer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, §§ 59, 60 Rn. 7; Schultes in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 60 Rn. 2; Weth in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7; Bendtsen in Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 60 Rn. 10; ebenso: Bork in Stein/Jonas, ZPO, § 60 Rn. 2).
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